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Unser Reisebüro Neustrasse 75 54290 Trier Tel: 0651 700515 Fax: 0651 700510 E-mail: info@grenzenlos-trier.de Inhaber: Kerstin Bernhard, Vera Weber Rechtsform: GdbR Ust. ID N°: DE 812070471 Bitte vor Buchung E-Mails unbedingt lesen, da diese Bestandteil Ihrer Buchung sind !
Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf von Beförderungsleistungen (wie Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.) u. Pauschalreisen und dessen Vermittlung, als auch die Veranstaltung von eigenen Reisen (laut unseren Katalogen, oder individueller Ausarbeitung). Als Verkäufer oder Vermittler (Hinweis bei Buchung und Buchungsbestätigung) können wir für jedwede Mängel in der Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen gelten doch zumindest auch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9, 10, 11, 12 u. 13, unserer untenstehenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen alle Leistungen und Reisen bei denen wir als Vermittler tätig werden. Hier gelten die jeweiligen Geschäfts- u. Reisebedingungen des von uns vermittelten Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Soweit wir selbst als Reiseveranstalter tätig werden, sind Inhalt des Vertrages folgende: Reisebedingungen 1. Abschluß des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das Reisebüro zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von dem Reisebüro vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte beachten Sie, daß mit einer Streichung der Buchung rechnen müssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich, mündlich o. fernmündlich). 2. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Prospekts und aus den Angaben in unserer Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch uns. 3. Rücktritt und Umbuchung Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für unsere Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Wir sind berechtigt, unsere Entschädigungen wie folgt pauschal zu berechnen: a) Bei Charterflügen mit Pauschalreisen (Eigenveranstaltungen) b) Bei Pauschalreisen mit Linien-/Sondertarifen (Eigenveranstaltungen) c) Bei Linienflügen/Sondertarifen (Nur-Flug-Leistung) d) Bei Nur-Hotel- oder Landarrangement-Leistungen 4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen vorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Bei von uns nur vermittelten Leistungen gelten die Bedingungen der jeweiligen Veranstalter. 5. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. U. a. aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen oder auch -verschiebungen in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. . Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhungen, die ab dem 20. ag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preis-erhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. (Dieser Passus gilt nur für Pauschalreisen, nicht für reine Beförderungsleistungen, wie Flug-, Bahn- oder Busverkehr). 6. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen Nach Erhalt der Reise-/Auftragsbestätigung oder Rechnung wird eine Anzahlung sofort fällig in folgender Höhe: Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher per Fax zusenden. Mehrkosten durch besondere Versandformen (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen, etc.) sind vom Kunden zu tragen. 7. Rücktritt und Kündigung durch uns Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Ihrem Beginn den Reisevertrag kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist falls Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, daß die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangen, einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt, falls wir eine von uns ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen. In einem solchen Fall leiten wir Ihnen unsere Rücktrittserklärung unverzüglich zu und erstatten Ihnen den bis dahin eingezahlten Reisepreis. c) bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesen Gründen abgesagt erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. 8. Haftung, Gewährleistung und Beschränkung Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibung und der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen ortsgebundenen Möglichkeiten oder landestypischen Besonderheiten. Unsere Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes mit der Maßgabe, daß unsere Haftung bei Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt ist, soweit a) ein Schaden entsteht, der weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder b) wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 9. Mitwirkungspflicht Sie sind verpflichtet bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich die örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Wir weisen darauf hin, daß Reiseleiter und unsere Agenten vor Ort nicht berechtigt sind, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen oder Zusagen zu machen. 10. Rückbestätigung Bitte beachten Sie, daß Sie verpflichtet sind sich spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug, Ihren Rück-/Weiterflug durch die Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Für Nachteile die durch eine Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, können wir nicht haftbar gemacht werden. Bei Pauschalreisenenden wird diese Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Sie sollten sich aber mindestens 4 Tage vor Rück-/Weiterflug dies noch mal von Ihrer Reiseleitung bestätigen lassen. 11. Ausschluß von Anspruch und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise, hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung muß die einzelnen Beanstandungen detailliert nach Art, Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, daß dem Reiseveranstalter eine Überprüfung der einzelnen Bestandteile möglich ist. Ansprüche des Reisenden verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenem Rückreisedatum. Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlaß der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen. 12. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen In den jeweils gültigen Reisekatalogen wird auf die obigen Bestimmungen hingewiesen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Dabei wird vorausgesetzt daß der Reisende Staatsbürger der BRD ist und keine anderen besonderen Verhältnisse gegeben sind. Andere Umstände können hierbei in der Person des Reisenden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden ausdrücklich dem Reiseveranstalter mitgeteilt. Der Reiseveranstalter kommt seiner Hinweispflicht gemäß vorstehender Erklärung nach, somit ist der Reisende zur Einhaltung aller Bestimmungen des Reiselandes selbst verantwortlich. Bei Nur-Flug-Leistung oder Nur-Landarrangementleistungen ist der Kunde selbst verantwortlich für die Einholung der notwendigen Einreisebestimmungen. Soweit sich aus den genannten Vorschriften Schwierigkeiten für den Kunden ergeben, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so berechtigt ihn das nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Der Reiseveranstalter/Reisebüro ist berechtigt die ihm zustehenden Entschädigungen in Rechnung zu stellen, lt. Rücktritt-/Umbuchungsbedingungen. 13. Gerichtsstand, Sonstiges Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der Reiseteilnehmer kann den Reiseveranstalter ausschließlich an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen. |